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EUREGIO Wirtschafts-
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E-Mail-Adresse:
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Programm JobPerspektive
Aktuell können Arbeitgeber bei Einstellung von schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen eine Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % beim zuständigen Jobcenter beantragen. Damit soll Langzeitarbeitslosen eine Chance am ersten Arbeitsmarkt geboten und Arbeitgebern die Möglichkeit der umfassenden Einarbeitung und bei Bedarf der Qualifizierung ermöglicht werden.
Auf eine Blick:
* Zuschuss von bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes
* 200,00 €/Monat für Qualifizierung (für max. 12 Monate)
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Leistungseinschränkung des Arbeitssuchenden.
Folgende Vorraussetzungen muss der/die Arbeitssuchende erfüllen:
* Vollendung des 18. Lebensjahr
* Leistungsbezug ALG II
* Langzeitarbeitslosigkeit
* multiple Vermittlungshemmnisse
* mind. 6-monatige erfolglose Betreuung durch den Bedarfsträger (auf Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung)
* Bezug von Eingliederungshilfen
* vorliegende Einschätzung des Bedarfsträger, dass eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16a SGB II oder bei dem Ihrem Jobcenter vor Ort - Arbeitgeberservice.